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Könnt ihr mir sagen, ob ich das Erbe über einen Notar abwickeln muss oder ob es nach sechs Monaten automatisch übergeht? Die Situation ist folgende: Ich habe einen Anteil von 1/3 an einer Wohnung, mein verstorbener Vater hatte 1/3 und meine Mutter 1/3. Sie waren geschieden. Mein Vater und ich waren in derselben Wohnung gemeldet. Daher gehe ich davon aus, dass ich das Erbe nach sechs Monaten automatisch erhalte. Aber es gibt Nuancen: Er hatte Schulden, und es könnten einige auftauchen, die ein Notar prüft. Außerdem wurde mir gesagt, dass er wohl bankrott ist. Dieser Anteil ist mein einziges Zuhause. Ich werde ihn nicht aufgeben, aber wenn ich ihn annehme, kann ich meinen Anteil nicht verkaufen, um seine Schulden zu begleichen, da es mein einziges Zuhause ist. Also, angesichts der Tatsache, dass wir zusammen gemeldet waren, sollte ich es trotzdem über einen Notar abwickeln oder einfach sechs Monate warten, bis alles von selbst passiert?
Kommentare
Anmeldung
Maryam
Der Anteil des Verstorbenen geht nicht automatisch an jemanden über. Nach sechs Monaten müssen Sie außerdem vor Gericht gehen, um Ihre Rechte geltend zu machen.
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Elena
Du solltest die Erbschaft auf jeden Fall antreten, wenn es Kredite gibt, denn die gehen zusammen mit dem Erbteil auf dich über. Mein Mann hat das Erbe seines Vaters angetreten, das war 1/3, und jetzt hat er das plus seinen eigenen Anteil und eine Menge Kredite, die er abzahlen musste. Aber wenn er irgendwelche Rentenansparungen hatte, kannst du die auch für die Erbschaft beanspruchen. Und wenn die Kredite noch aktiv sind, kannst du prüfen, ob sie versichert sind. Wenn sie versichert sind, zahlt vielleicht die Versicherung sie für dich, aber das ist viel Aufwand.
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Mihaylets Evgeniya
Die Beantragung des Erbes ist obligatorisch.
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Churkina (Belous) Diana
Nichts geschieht automatisch. Um ein Erbe anzutreten, musst du zu einem Notar gehen.
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Yuliya
Sie werden die tatsächliche Erbschaft antreten, aber nicht die formelle Annahme. Gehen Sie zu einem Notar, sonst gibt es später Probleme mit den Dokumenten
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Lyudmila
Du musst auf jeden Fall zu einem Notar. Um Schulden und so zu prüfen. Du kannst deinen Anteil ablehnen, dein 1/3 bleibt dir, aber er geht dann nicht auf dich über. Automatisch wird auch nichts bearbeitet. Der Notar stellt die Eigentumsurkunden aus.
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Lyudmila
Von automatischer Anmeldung habe ich noch nie gehört!
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Nadezhda Zuevich
Ja, das brauchst du. Du hast die Erbschaft als Erbe quasi angenommen, aber du musst die Annahme oder Ablehnung trotzdem innerhalb von 6 Monaten bestätigen, sonst geht es später nur noch über das Gericht.
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Anna
Sie können die Unterlagen nicht ohne Notar auf Ihren Namen eintragen lassen. Nun, ich meine, wenn Sie die Wohnung verkaufen/verschenken möchten, müssen Sie vor Gericht nachweisen, dass Sie die Erbschaft tatsächlich angenommen haben (wenn seit dem Tod 6 Monate vergangen sind), und dann auch zu einem Notar gehen, um die Papiere zu erledigen. Die Schulden können bis dahin enorm angewachsen sein. Oder Ihre Erben müssen später rennen und nachweisen, dass Sie die Erbschaft angenommen haben, und dann ebenfalls über einen Notar die Schulden und das Eigentum annehmen.
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Anna
Anna Oder, wenn der Staat die Übertragung des Erbes deines Vaters zu seinen Gunsten einleitet, wirst du auch herumrennen und versuchen zu beweisen, dass du das Erbe angenommen hast (vor Gericht), dann zum Notar gehen usw.
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Helen
Alles wird über einen Notar abgewickelt, und zwar einen ganz bestimmten (nicht jeder Notar darf sich mit Erbschaftsangelegenheiten befassen). Wie man die Erbschaft antritt und annimmt, das muss man entscheiden, ob man sie annimmt oder ausschlägt.
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Dergunova Lesya
Die Dokumente müssen Sie trotzdem auf Ihren Namen über einen Notar regeln. Und wenn Sie die Wohnung auf Ihren Namen anmelden, bedeutet das, dass Sie die Erbschaft angenommen haben. Und wenn Sie die Erbschaft angenommen haben, haben Sie alles angenommen: die Wohnung und alle Schulden. Und die Schulden müssen Sie dann bezahlen. Sie werden von Ihnen gefordert, auch gerichtlich mit allen Konsequenzen.
Wenn Sie keinen Verzicht auf die Annahme der Erbschaft erklären, gilt dies als automatische Annahme, da Sie zusammen gemeldet sind. Und die Schulden ebenfalls automatisch.
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Evgeniya
Dergunova Lesya Also, so oder so. Ich habe das Erbe angenommen, was auch immer es ist. Im Moment gibt es nichts, da er Bankrott angemeldet hat. Wir werden sehen, was passiert, aber auf jeden Fall, selbst wenn ich den Anteil auskaufen muss, bin ich die Erste und es ist unwahrscheinlich, dass jemand diesen Anteil kauft. Außerdem, wenn ich alle Kinder dort anmelde, wer will das schon? Die Bank bietet mir vielleicht an, es zum Katasterwert zu kaufen.
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